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- Lünendonk®-Liste 2023: Starkes Wachstum der führenden Personaldienstleister
Die Herausgeberin der Lünendonk-Studie 2023 konstatiert in ihrer vorliegenden Presseinformation für das zurückliegende Jahr 2022 bei den führenden 25 Zeitarbeitsunternehmen ein durchschnittliches Wachstum von 13,5 Prozent. Das zweitplatzierte Unternehmen Adecco kann mit einem Umsatzplus von 35,7 Prozent das absolut größte Wachstum der 25 führenden Anbieter vorweisen. Bemerkenswert an dem neuen tabellarischen Ranking sind die ausgewiesenen Zahlen der externen und internen Mitarbeitenden. So hat Adecco im relevanten Kalenderjahr 2022 mit 22.140 Zeitarbeitnehmern einen Rückgang von 1.769 (das entspricht ca. – 7,3 Prozent) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Im Gegenzug wurde gleichzeitig die Anzahl der internen Mitarbeiter um 1.045 (ca. + 53 %) auf 3.024 erhöht! AiDe GmbH mit Hauptsitz in München schaffte es mit Rang 21 erstmals unter die Top 25. Mit 56,4 Prozent verzeichnet es das relativ stärkste Wachstum der gelisteten Zeitarbeitsunternehmen. Nach eigenen Angaben sei das enorme Wachstum zum Großteil organisatorisch. Zudem fließe der Zukauf der insolventen CIP Gesellschaften mit in die vorliegenden Kennzahlen ein. Für das laufende Jahr 2023 hat AiDe die Übernahme der Argo GmbH avisiert. Im sogenannten Subranking der Lünendonk-Studie werden neben den zwei Konzernpersonaldienstleistern AutoVision und DB Zeitarbeit erstmals drei stark spezialisierte Unternehmen mit Fokus auf das Gesundheitswesen geführt. Es sind dieses: Doctari GmbH mit 240,0 Millionen Euro Jahresumsatz in 2022, Felten Personalservice GmbH – 169,5 Mio. Euro und Pacura med GmbH – 155,0 Mio. Euro. ≡ Link auf die Lünendonk-Liste und Pressemitteilung
- Höhere Mindestentgelte für Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks
Nach dem Auslaufen der 10. Verordnung zum 31. Mai 2022, wurde heute am 27. April 2023 die 11. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese 11. MalerArbbV ist ab nächste Woche Montag 1. Mai 2023 auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtsverbindlich. Konsequenterweise verdrängt diese Rechtsverordnung die Regeln über das Zeitkonto der Zeitarbeitstarifverträge. Die 11. MalerArbbV hat eine Gültigkeit bis 31. März 2025 und beinhaltet folgende Mindestentgelte: „Gelernte“ – Bundesweit einheitlich ab 01.04.2023: 14,50 ab 01.04.2024: 15,00 „Ungelernte“ – Bundesweit einheitlich ab 01.04.2023: 12,50 ab 01.04.2024: 13,00 ≡ Link auf 11. MalerArbbV Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt. ≡ Link auf Mindestlohntabelle
- 16. ES-Unternehmerforum 2023 mit vielen Highlights!
Foto: Regina Sablotny Auf der Bühne des 16. ES-Unternehmerforums in Fulda gab es dieses Jahr ein besonderes Highlight: Der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann und der BAP-Präsident Sebastian Lazay sprachen vor rund 200 Führungskräften der Personaldienstleistung aus ganz Deutschland über die neuesten Entwicklungen in Sachen Verbandsneugründung. Die Verbandsvertreter erläuterten, dass es sich BAP und iGZ zum Ziel gesetzt haben, gemeinsam zur einheitlichen Stimme der Personaldienstleistung zu werden, um die Branche zu stärken – auch in Bezug auf die Außenwahrnehmung. Die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Verbände haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Vision und Mission der neuen Organisation auseinandergesetzt, wie sie auf der Bühne des ES-Unternehmerforums betonten. Was für das Publikum darüber hinaus von besonderem Interesse war: Baumann und Lazay gaben einen ersten Einblick in die Struktur des gemeinsamen Verbandes, der voraussichtlich unter dem Namen „Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.“ (GVP) gegründet wird. Weitere Details werden im Vorfeld der Mitgliederversammlungen beider Verbände im Juni bekanntgegeben. Auch in diesem Jahr sind zahlreiche hochkarätige Gäste der Einladung von Edgar Schröder nach Fulda gefolgt, unter anderem Sven Kramer, Verhandlungsführer des iGZ sowie der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ). Er äußerte sich in seinem kurzen Statement ablehnend zur Forderung der IG Metall, 3.000,- € Inflationsausgleichsprämie für die in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigten Zeitarbeitnehmer auszuzahlen. Auf dem Veranstaltungsprogramm standen darüber hinaus weitere spannende Themen, die die Personaldienstleistung heute und in den kommenden Jahren beschäftigen werden. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten hatten eines gemeinsam: Sie vermittelten den Anwesenden das nötige Know-how, um sich zukunftsorientiert aufzustellen. Digitalisierungsexperte Christian Bredlow brachte dem Publikum in seiner gewohnt lebhaften Art das Thema Künstliche Intelligenz (KI) näher. Sein Fazit: „Das geht nicht mehr weg! Mittlerweile wird KI in mehreren Branchen eingesetzt und wird auch nicht wieder verschwinden. Wir müssen damit umgehen können. Wir dürfen nicht aufhören zu lernen, denn sonst werden wir überholt.“ Im Bereich der Digitalisierung gilt es, so Bredlow, Chancen zu nutzen, die Kompetenzen der eigenen Mitarbeitenden zu erkennen und diese zu fördern. Die Menschen und ihre (unerkannten sowie ungenutzten) Fähigkeiten spielten auch im nächsten Vortrag eine wichtige Rolle. Anne Gersdorff, Projektreferentin JOBinklusive und Sozialhelden e. V., rückte den Aspekt Inklusion in den Fokus. Konkreter ging es dabei um die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. In diesem Bereich gibt es ein großes Potenzial, das allerdings nicht ausgeschöpft wird, da oftmals Berührungsängste seitens der Unternehmen im Weg stehen. Anne Gersdorff berichtete von ihren eigenen Erfahrungen in den vergangenen Jahren und gab dem Publikum hilfreiche Tipps, die den Weg hin zu mehr Inklusion ebnen sollen. Ein weiteres Thema, das für Unternehmerinnen und Unternehmer von Bedeutung ist, wurde von einem eher ungewöhnlichen Speaker behandelt: Bei Pokertrainer und Mathematiker Stephan Kalhamer ging es um unternehmerischen Mut und kontrollierte Risiken. Der Referent zeigte auf, wie er beim Poker mit Unsicherheiten und externen, nicht beeinflussbaren Faktoren umgeht. Er erklärte außerdem, wann er sich auf sein Bauchgefühl verlässt und warum es vor allem darauf ankommt, den Menschen zu lesen, nicht die Karten. Um Menschen ging es auch im nächsten Vortrag – allerdings nicht um Kontrahenten, sondern um Verbündete. Genauer gesagt standen die internen Mitarbeitenden im Mittelpunkt des Referats von Prof. Dr. Steffen Hillebrecht von der TH Würzburg-Schweinfurt. Der Wirtschaftswissenschaftler stellte die Ergebnisse der aktuellen Studie zur Arbeits- und Gehaltszufriedenheit in der Branche vor. Sein Fazit: „Die Gehaltszufriedenheit ist da. Die immateriellen Benefits sind es, die den Unterschied ausmachen – und ich rede nicht vom Obstkorb.“ Wie Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Mitarbeitenden Wertschätzung zeigen und sie langfristig binden, zeigte Prof. Dr. Hillebrecht auf der Bühne des ES-Unternehmerforums auf. Dr. Alexander Bissels, der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, nahm sich in seinem Vortrag den Gleichstellungsgrundsatz und dabei vor allem das wegweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vor, das in der angesetzten mündlichen Verhandlung Ende Mai gefällt werden soll. Auch wenn noch viele Fragen vor dem Gerichtsentscheid nicht abschließend geklärt sind, und Dr. Bissels die aktuelle Lage abstrakt mit „Licht, jedoch auch Schatten“ für die Personaldienstleistung beurteilt, rät der Rechtsexperte von Panikmache ab. Seine Empfehlung: Ruhe bewahren und zunächst die Entscheidung des BAG abwarten. „Es dürfte keine allgemeine Feststellung geben, dass die Tarifverträge der Zeitarbeit allgemein ungültig sind. Vielmehr ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob der Gesamtschutz gewahrt wird“, so Dr. Bissels und weiter: „In Bezug auf unbefristete Verhältnisse bin ich entspannt. Bei befristeten Verhältnissen wird das Eis ein bisschen dünner und der argumentative Spielraum etwas kleiner.“ Die zukunftsrelevanten Aspekte, die sich wie ein roter Faden durch die Vorträge der Referentinnen und Referenten zogen, prägten auch das Impulsreferat von Edgar Schröder. Der Berater der Zeitarbeit ging auf verschiedene für die Personaldienstleistung relevante Themen ein – darunter Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel, AÜG-Reform sowie das Beschäftigungsverbot für Menschen aus Drittstaaten. Dazu kommentierte der Gastgeber: „Wir leben seit einiger Zeit mit vielen verschiedenen Herausforderungen in einer Welt, die sich ständig verändert. Nur, wenn wir als Unternehmerinnen und Unternehmer, als Persönlichkeiten, die Energie aufbringen, werden wir weiter bestehen.“ Gleichzeitig blickten sowohl Edgar Schröder als auch Moderator Sven Astheimer positiv in die Zukunft. Astheimer fasste zusammen: „Ich habe heute gelernt, dass die Personaldienstleistung hart im Nehmen ist, ihr packt das!“ Unter www.es-unternehmerforum.de erhalten Sie demnächst ausführlichere Informationen zum 16. ES-Unternehmerforum. Dort können Sie sich außerdem bereits jetzt für die nächste Ausgabe der Veranstaltung mit 20% Frühbucherrabatt anmelden. Weitere Insights auch auf LinkedIn:
- Referentenentwurf zur Erfassung der Arbeitszeit
Das Warten hat ein Ende und wie in den Medien berichtet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes auf den Weg gebracht. ≡ Link auf Berichterstattung im SPIEGEL Die Diskussionen und vornehmlich kritischen Kommentare in den sozialen Medien wie z. B. LinkedIn sind nicht zu übersehen. Es bleibt allerdings abzuwarten, in welcher konkreten Art und Weise das Gesetz letztendlich beschlossen wird. Nicht überraschend ist die Pflicht zur Aufzeichnung von „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“. Allerdings soll diese am „Tag der Arbeitsleistung“ und vor allem „elektronisch“ erfolgen. Bei der Einführung eines elektronischen Systems ist jedoch eine „gestaffelte Übergangsregelung“ von bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, bis zu zwei Jahre für Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigte und bis zu fünf Jahre mit weniger als 50 Beschäftigte. Die Aufzeichnung kann „durch den Arbeitnehmer oder einen Dritten erfolgen“ mit der gleichzeitigen Verpflichtung des Arbeitgebers „Maßnahmen sicherzustellen“, um die „gesetzlichen Bestimmungen“ zu überprüfen. „Auf Verlangen“ sind die Beschäftigten zu informieren bzw. „eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen“. Ausnahmen z. B. „die Aufzeichnung … in nichtelektronischer Form“ ist nur durch „Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung“ möglich. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ermittlungsverfahren über Ordnungswidrigkeiten inkl. möglicher Geldbuße bis zu 30.000,- €.
- Aktualisiertes Merkblatt der BA mit Stand 03/2023 für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 03/2023 veröffentlicht. Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG). Die Änderungen beziehen sich auf die seit 1. Januar 2023 geltende fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Unsere BV-Kunden können sich das neue BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden. ≡ Link